Mängelaufarbeitung bei der Hallenbadsanierung

Es wird beantragt den Auschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft regelmäßig über den aktuellen Stand des Beweissicherungsverfahrens zum Hallenbazs zu informoeren bzw. über relevante Neuigleiten zu informieren.

 

Als Grundlage für die Arbeit des Ausschusses bittet die CDU-Fraktion um die Vorlage der Protokolle zu den Sanierungsarbeiten, um die Vorlage der Schlussrechnung der einzelnen Gewerke zur Baumaßnahme und um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Was sind die wesentlichen Mängel?
  • Welche Veränderung wurden gegenüber der ursprünglichen Ausschreibung beauftragt?
  • Der damalige Betriebsleiter, Herr Thösen, hat das verantwortliche Architekturbüro bereits im Jahr 2012 auf erste Schäden aufgrund der Sanierungsarbeiten hingewiesen. Wäre es nicht Pflicht des Architekturbüros gewsen, vor Ende der Verjährungspflicht die Mängel zu reklamieren und ggf. ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten?
  • Können die beteiligten Firmen noch in Regress genommen werden oder gibt es Firmen die nicht mehr existent sind? Liegen entsprechende Gewährleistungsbürgschaften vor?